Gutachten
Wer braucht ein Gutachten?
Private Grundstückseigentümer
- bei Verkaufsabsichten
- Erb- oder Schenkungsabsichten
- Einräumung von Rechten und Lasten
- Auflösung von Eigentümergemeinschaften
Kommunen / Gebietskörperschaften
- bei Grundstücksan- und -verkäufen
- Privatisierung von Wohnanlagen
- Entschädigungen nach § 39ff BauGB
- Ermitteln des Grundstückswertausgleichs bei Maßnahmen der Bodenordnung nach § 45ff BauGB
- Feststellung von Entschädigungsansprüchen durch Enteignung nach § 153 - 155 BauGB
- Feststellung des Ausgleichsbetrages bei Sanierungsmaßnahmen nach § 153 - 155 BauGB
- Ermitteln des Härteausgleichs bei städtebaulichen Maßnahmen nach § 181 BauGB
- Bewertung kommunaler Liegenschaften wie z.B. Rathaus, Schulen, Turnhallen etc.
Gerichte
- bei Vermögensauseinandersetzungen
- Bemessung des Zugewinnausgleichs
- Zwangsversteigerungen
- Bemessung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Versicherungen
- bei der Risikoabschätzung
Banken
- bei der Beleihung von Grundvermögen
- zur Bewertung eigenen Grundvermögens
- zur Finanzierung von Bauvorhaben
Immobilienfonds
- bei der Objektauswahl
- bei der Vermögensbewertung
Investoren / Industrie / Handel
- bei Renditeuntersuchungen
- Unternehmensübernahmen und -veräußerungen
- Unternehmensgründungen und -auflösungen
- bei der Überführung von Betriebsvermögen ins Privatvermögen
Finanzämter
- bei Bewertung von Grundvermögen
Bauherren
- bei Grunderwerbsverhandlungen
- für Renditeberechnungen
Makler
- zur Offerte des marktgerechten Preises
