Gutachten

Wer braucht ein Gutachten?


Private Grundstückseigentümer

  • bei Verkaufsabsichten
  • Erb- oder Schenkungsabsichten
  • Einräumung von Rechten und Lasten
  • Auflösung von Eigentümergemeinschaften

Kommunen / Gebietskörperschaften

  • bei Grundstücksan- und -verkäufen
  • Privatisierung von Wohnanlagen
  • Entschädigungen nach § 39ff BauGB
  • Ermitteln des Grundstückswertausgleichs bei Maßnahmen der Bodenordnung nach § 45ff BauGB
  • Feststellung von Entschädigungsansprüchen durch Enteignung nach § 153 - 155 BauGB
  • Feststellung des Ausgleichsbetrages bei Sanierungsmaßnahmen nach § 153 - 155 BauGB
  • Ermitteln des Härteausgleichs bei städtebaulichen Maßnahmen nach § 181 BauGB
  • Bewertung kommunaler Liegenschaften wie z.B. Rathaus, Schulen, Turnhallen etc.

Gerichte

  • bei Vermögensauseinandersetzungen
  • Bemessung des Zugewinnausgleichs
  • Zwangsversteigerungen
  • Bemessung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Versicherungen

  • bei der Risikoabschätzung

Banken

  • bei der Beleihung von Grundvermögen
  • zur Bewertung eigenen Grundvermögens
  • zur Finanzierung von Bauvorhaben

Immobilienfonds

  • bei der Objektauswahl
  • bei der Vermögensbewertung

Investoren / Industrie / Handel

  • bei Renditeuntersuchungen
  • Unternehmensübernahmen und -veräußerungen
  • Unternehmensgründungen und -auflösungen
  • bei der Überführung von Betriebsvermögen ins Privatvermögen

Finanzämter

  • bei Bewertung von Grundvermögen

Bauherren

  • bei Grunderwerbsverhandlungen
  • für Renditeberechnungen

Makler

  • zur Offerte des marktgerechten Preises

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Gutachter Burgau

Besuchen Sie auch:

Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger BDGS

www.bdgs.de

www.bundesliste.de